Gesetzesänderung bei Pedelecs
Für sämtliche Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h, sogenannte Pedelecs, gelten die verkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrräder. Das schließt jetzt ausdrücklich auch Pedelecs mit Anfahr- oder Schiebehilfe ein, die bis 6 km/h auch ohne Mittreten wirkt. Der neue Paragraf 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes ist am 20. Juni 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 21. Juni 2013 in Kraft getreten.
In einer Stellungnahme begrüßt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) die klare Regelung: „Der ADFC hat immer die Ansicht vertreten, dass auch Pedelecs mit Anfahrhilfe Fahrräder sind. Der Gesetzgeber hat sich nun dieser Auffassung angeschlossen“, sagt Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC. „Damit entfallen Beschränkungen wie das Mindestalter von 15 Jahren und die Pflicht, eine Mofa-Prüfbescheinigung, eine Fahrerlaubnis oder ein Geburtsdatum vor dem 1. April 1965 nachzuweisen.“ Auch Haftpflicht- und Diebstahlversicherungen müssten sich an der Entscheidung des Gesetzgebers orientieren und Pedelecs mit Anfahrhilfe denselben Versicherungsschutz wie Fahrrädern bieten, so Huhn.