eMobilität: 10 Jahre steuerfrei
Die Bundesregierung setzt erste Teile des Regierungsprogramms Elektromobilität um: Statt wie bisher fünf Jahre, sollen Elektroautos nun zehn Jahre von der Steuer befreit werden. Das wurde in einem Gesetzesentwurf am Mittwoch beschlossen. Die Steuerbefreiung gilt aber nur für Fahrzeuge, die in einem bestimmten Zeitraum zugelassen wurden. Wer sein Elektrofahrzeug im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 anmeldet, wird befreit. Ab 2015 gilt für Neuzulassungen bei erstmaliger Zulassung vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 eine Steuerbefreiung von fünf Jahren.
Die Förderung soll nicht mehr nur auf reine Elektro-Pkw beschränkt werden, sondern bezieht sich auf Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder, die im Sinne des § 9 Absatz 2 KraftStG reine Elektrofahrzeuge sind.