Die Landesfinanzminister haben die Finanzämter bundesweit angewiesen, rückwirkend für das Jahr 2012 Fahrräder, Pedelecs und eBikes wie Dienstwägen nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG zu behandeln. Bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Dienstrad gestellt, muss dieser den geldwerten Vorteil künftig nur mit einem Prozent des Listenpreises monatlich versteuern.
“Da die bis dato geltende Regelung die Verbreitung von Elektrofahrzeugen als Dienstfahrzeuge bislang behinderte, haben wir die Initiative unseres Mitgliedsunternehmens LeaseRad zur Neuregelung der Besteuerung von Dienst-Fahrrädern gern aktiv unterstützt und freuen uns über die nun eingeführte steuerliche Neuregelung”, so BEM-Marketingvorstand Christian Heep.
Weitere Informationen rund um die Neuregelung finden Sie hier.
Die SWR Landesschau aktuell Baden-Württemberg berichtet: Der Bundesverband eMobilität und die Freiburger Firma LeaseRad wollen gegen die ungerechte Besteuerung von Dienstfahrrädern vorgehen. Wer ein Dienstfahrrad privat nutzt, der muss dafür einen höheren Steuersatz zahlen als jemand, dem sein Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung stellt. Eine Benachteiligung umweltfreundlicher Verkehrsmittel.
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Der Bundesverband eMobilität setzt sich für die Verbreitung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Neuen Mobilität ein. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Umstellung auf Elektromobilität insbesondere auch eine intelligente Verbindung der Verkehrsträger notwendig, die den Einsatz von Zweirädern als Alternative zum Automobil berücksichtigt. “In der Vergangenheit wurde deutlich, dass einige unserer Mitgliedsunternehmen gewillt sind, Elektrofahrräder als Dienstfahrzeuge für ihre Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, hiervon jedoch aufgrund der derzeitigen steuerlichen Regelung für die Überlassung von Nicht-Kraftfahrzeugen von Unternehmen an deren Mitarbeiter absehen. Da diese Regelung die Verbreitung von Elektrofahrzeugen als Dienstfahrzeuge behindert, unterstützen wir die Initiative unseres Mitgliedsunternehmens LeaseRad zur Neuregelung der Besteuerung von Dienst-Fahrrädern”, so BEM-Marketingvorstand Christian Heep.
Den detaillierten Vorschlag zur Neuregelung der Besteuerung von Dienst-Fahrrädern finden Sie hier.
Bereits 20 Elektrofahrzeuge sind für juwi im Einsatz, bis Ende diesen Jahres sollen rund zehn Prozent der dann voraussichtlich genutzten 340 Wagen der Flotte elektrisch über die Straßen gleiten. In Wörrstadt hat man erkannt, dass gerade im Bereich der Fuhrparks von Unternehmen große Potenziale liegen, um die Elektromobilität weiter voranzubringen. Allerdings steht diesen Möglichkeiten die undifferenzierte Besteuerungspraxis entgegen.
„Ich halte es für mehr als fragwürdig, dass die Nutzung von Elektroautos als Dienstwagen im Vergleich zum normalen Benziner oder Diesel in erheblichem Maße teurer ist. Diese Tatsache steht in direktem Widerspruch zu dem erklärten Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf deutsche Straßen zu bringen“, so juwi-Vorstand Matthias Willenbacher. Die politisch erwünschte und durch den voranschreitenden Klimawandel unumgängliche Förderung alternativer Antriebe verdiene zumindest eine faire Gleichstellung gegenüber herkömmlichen Technologien, ergänzt Willenbacher.
Um auf die Diskrepanz in der Besteuerungspraxis hinzuweisen, hat sich der Vorstand der juwi-Gruppe nun in einem offen Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gewandt und setzt sich darin für die im Mai 2011 im Regierungsprogramm Elektromobilität der Bundesregierung beschlossene Besteuerung nach dem sogenannten Nutzwertprinzip ein. Vereinfacht bedeutet das, dass Elektroautos in der Besteuerung nicht nach ihrem Anschaffungspreis, sondern nach dem Preis „vergleichbarer“ Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor veranschlagt werden. Mit diesem Modell könnte man Dienstwagen mit Elektromotor als echte Alternative zum Benziner etablieren.
Den offenen Brief an das Bundesfinanzministerium finden Sie hier.