Das Elektromobilitätsgesetz ist nun auch durch den Bundesrat gekommen. Die Länderkammer hat das Gesetz in seiner vom Bundestag beschlossenen Fassung passieren lassen, obwohl die zuvor vom Bundesrat geforderten Änderungen im Kern nicht berücksichtigt wurden. Die Änderungsvorschläge finden Sie hier noch einmal zum Nachlesen. Das Elektromobilitätsgesetz, das bis 2026 gelten wird, wird nun Bundespräsident Joachim Gauck zur Ausfertigung zugeleitet und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Der Bundesrat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung elektrisch betriebene Fahrzeuge kritisch. In seiner Stellungnahme vom 7. November 2014 macht er deutlich, dass das bisher formulierte Ziel, im Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen, mit den bislang vorgelegten Programmen kaum zu realisieren ist. Die vollständige Stellungnahmen finden Sie hier.
Der VDIK, dessen Mitglieder aktuell 17 Elektrofahrzeugmodelle anbieten, begrüßt das Elektromobilitätsgesetz, das klar definierte Nutzervorteile für Elektrofahrzeuge möglich macht. Doch die Nutzungsmöglichkeit von Busspuren und reservierten Parkplätzen, die Kommunen einräumen können, wird bei weitem allein nicht für die Zielerfüllung ausreichen. „Für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen sind Kaufanreizprogramme für private Käufer, die den Erwerb eines Elektrofahrzeugs mit mindestens 5.000 Euro fördern, zwingend erforderlich. Eine reine Forschungsförderung reicht nicht aus. Zusätzlich zur Vergünstigung der Besteuerung von Dienstwagen mit Elektroantrieb sollte den gewerblichen Nutzern auch eine höhere Abschreibung, wie von der Nationalen Plattform Elektromobilität empfohlen, eingeräumt werden. Die Flottenbetreiber würden so animiert, ihre Zulassungen zu steigern und eine verstärkte Vorbildfunktion für die Elektromobilität zu übernehmen, mit positiver Wirkung auf private Autofahrer“, so VDIK-Präsident Volker Lange.
Darüber hinaus ist für den Erfolg der Elektromobilität zwingend eine gut ausgebaute und einfach nutzbare Ladeinfrastruktur, insbesondere ein von allen Elektrofahrzeugen nutzbares Netz an Schnellladesäulen erforderlich. In Europa benötigen zurzeit zwei Drittel der schnellladefähigen Elektrofahrzeuge den CHAdeMO-Standard.
Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Thema Neue Mobilität mit einem Fördergesetz innerhalb der Gesellschaft weiter voran bringen. Im Tagesspiegel-Interview spricht er über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, die Pläne der Bundesregierung sowie sein eigenes Mobilitätsverhalten.
“Neue Technologien haben sich immer durchgesetzt, wenn ihr Mehrwert überzeugend und erkennbar war – nicht wenn Verbote dazu führen sollten. Das Gleiche gilt für die Elektromobilität. Die Technologie ist erstklassig. Jetzt wollen wir sie mit Privilegien ausstatten, damit sie für die Autofahrer im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen einen zusätzlichen Vorteil bieten”, so Dobrindt. Hier finden Sie das vollständige Interview.
Verkehrs- und Umweltministerium haben sich laut Handelsblatt auf Eckpunkte für das Elektromobilitätsgesetz verständigt. Darin wird erstmals festgelegt, welche Art von Fahrzeugen künftig als Elektroautos gelten und deshalb Vorteile erhalten. Demnach sollen Autos, die entweder max. 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen oder mindestens 30 Kilometer rein elektrisch fahren können, eine Plakette erhalten und Busspuren sowie Sonderparkplätze nutzen können. Den vollständigen Artikel zu den Eckpunkten können Sie hier nachlesen.
Im Rahmen des geplanten Elektromobilitätsgesetzes der Bundesregierung sollen die Nutzer von Elektrofahrzeugen künftig von einer Reihe nicht-monetärer Anreize profitieren. Der Bundesverband eMobilität und der Bundesverband Solare Mobilität begrüßen diese Entwicklung und drängen nun auf eine rasche Verabschiedung des Gesetzesentwurfs, um Elektromobilität auf Basis Erneuerbarer Energien tatsächlich langfristig als realistische Mobilitätsalternative auf die Straße zu bringen. Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative fordern beide Verbände die Einführung eines einheitlichen Kennzeichens für lokal emissionsfreie Fahrzeuge.
“Die einheitliche Kennzeichnung elektrischer Fahrzeuge bildet die Grundvoraussetzung für die Umsetzung der angekündigten Nutzervorteile wie kostenreduziertes Parken, Mitbenutzung von Sonderspuren oder die zeitweise exklusive Zufahrt zu Wohngebieten oder Lieferzonen. Anders als eine ‘Null-Emissions-Plakette’ ist ein ergänzendes ‘E’ auf dem polizeilichen Kennzeichen von vorne und hinten erkennbar, auch im fahrenden Verkehr. Wie schon bei historischen Fahrzeugen, die ein ‘H’ hinter der amtlichen Kennung tragen, erlaubt das Kennzeichen ‘E’ erst die Prüfung, ob etwaige Nutzervorteile zurecht in Anspruch genommen werden”, betonen der BEM-Präsident Kurt Sigl und BSM-Vorsitzende Thomic Ruschmeyer. Die vollständige Pressemeldung der beiden Verbände finden Sie hier.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag das klimapolitische Ziel bestätigt, eine Million Elektrofahrzeuge aller Varianten bis 2020 auf Deutschlands Straßen zu bringen. Die Erfüllung dieses Ziels wird wesentlich von der Akzeptanz der Elektromobilität bei gewerblichen Nutzern sowie bei privaten Kunden, für die Elektrofahrzeuge aufgrund ihrer zurückgelegten Strecken wirtschaftlich interessant sind, abhängen. Die Mitglieder des VDIK verfügen bereits seit 2010 über ein breites Angebot an Elektrofahrzeugen. Die aktuelle Übersicht „marktreife Elektrofahrzeuge“ des VDIK weist mittlerweile 17 Modelle der internationalen Fahrzeughersteller aus und enthält bereits ein für Gewerbekunden verfügbares Brennstoffzellenfahrzeug. Die Steuerbefreiung der Elektrofahrzeuge für 10 Jahre sowie der Nachteilsausgleich bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge sind erste Maßnahmen zum Ausgleich eines Teils der anfänglichen Mehrkosten.
VDIK-Präsident Lange: „Die bereits beschlossenen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität reichen jedoch nicht aus, um einen erfolgreichen Markthochlauf sicher zu stellen. Wir begrüßen daher die Absicht von Bundesverkehrsminister Dobrindt ausdrücklich, der Elektromobilität mit einem Elektromobilitätsgesetz zum Durchbruch zu verhelfen. Dieses Gesetz muss jedoch sehr zügig verabschiedet werden, da jeglicher weiterer Zeitverlust die Ziele der Bundesregierung gefährden würde. Der VDIK fordert in diesem Zusammenhang klare definierte Nutzervorteile sowie endlich eine klare Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen. Darüber hinaus muss die Ladeinfrastruktur insgesamt verbessert und insbesondere ein effektives Netz an Schnellladesäulen geschaffen werden, an dem alle bisher und zukünftig von Kunden gekauften Elektrofahrzeuge unabhängig vom verwendeten Schnellladestandard geladen werden können. Für einen erfolgreichen Markthochlauf ist nach unserer Auffassung zusätzlich eine effiziente Käuferförderung erforderlich, die die Preisdifferenz zu konventionellen Antrieben deutlich reduziert. Gewerbliche Nutzer sollten zudem die Möglichkeit erhalten, Elektrofahrzeuge schneller abzuschreiben.“
Der VDIK, der seit langem Partner des Bundesverbands eMobilität ist, begrüßt das vorgesehene KfW-Programm mit zinsgünstigen Krediten zur Anschaffung besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge. Allerdings muss das Finanzvolumen so ausgestaltet werden, dass ein spürbarer Anreiz geschaffen wird um Elektrofahrzeuge (einschließlich der Brennstoffzellenfahrzeuge) anzuschaffen.
Die Bundesregierung hat einen ersten Entwurf für ein so genanntes Elektromobilitätsgesetz auf den Weg gebracht. Alexander Dobrindt habe laut einem Bericht in der heutigen Ausgabe des Handelsblatts am 24. März 2014 eine Grundkonzeption an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks verschickt.
Ziel des Gesetzes sei es, die Rahmenbedingungen für den Kauf und die Nutzung von Elektroautos zu verbessern. Dazu gehören Standards für Ladestationen, die Kennzeichnung von Fahrzeugen und die Festlegung von Straßenschildern, die etwa Parkplätze ausweisen oder das Mitbenutzen einer Busspur signalisieren. Mit dem Gesetz soll auch definiert werden, was als Elektromobil zählt. Das Verkehrsministerium möchte möglichst viele Technologieansätze darunter fassen, also nicht nur reine Elektroautos sondern auch Hybrid-Fahrzeuge. Zu den Eckpunkten gehört wohl auch ein Förderprogramm. Über Kredite der KfW-Bank soll der Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen gefördert werden. Eine Kaufprämie oder Sonderabschreibungen seien nicht geplant, bestätigte die Parlamentarische Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Katharina Reiche, dem Handelsblatt. Ein Schritt in die richtige Richtung, der eindeutig noch ausbaufähig ist..!