Neue Förderrichtlinie des Bundesverkehrsministeriums
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert ab 2015 auf Basis der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 9. Juni 2015 und aufbauend auf dem Förderprogramm Modellregionen Elektromobilität den Markthochlauf von Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben inklusive der dafür notwendigen Infrastruktur. Auf Grundlage der Förderrichtlinie soll die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die für den Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur gefördert werden. Die Gesamtkoordination der Fördermaßnahme und insbesondere die Steuerung der programmatischen Begleitforschung erfolgt durch die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW). Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMVI den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.
Die Beantragung der Förderung von Studien sowie die Gewährung von Investitionszuschüssen für Fahrzeuge und Infrastruktur erfolgt in einem einstufigen Verfahren. Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist das Antragsverfahren zweistufig angelegt. Projektanträge für Studien und die Gewährung von Investitionszuschüssen für Fahrzeuge und Infrastruktur sind bis zum 31. August 2015 einzureichen. Projektskizzen im Bereich Forschung und Entwicklung, die im kommenden Jahr 2016 starten sollen, sind ebenfalls bis zum 31. August 2015 einzureichen. Bei positiver Bewertung der Projektskizze werden Sie zu einem Beratungsgespräch mit dem Projektträger und der NOW eingeladen, um antragsrelevante Details zu besprechen. Im Anschluss daran werden Sie aufgefordert einen formalen Antrag einzureichen. Weitere Informationen rund um die Fördermöglichkeiten finden Sie hier.