Sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber setzen sich zunehmend damit auseinander, ihren Mitarbeitern Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Denn dem Laden von Elektrofahrzeugen im nicht öffentlichen Bereich wird zukünftig erhebliche Bedeutung zukommen. Für Arbeitgeber wirft das Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz zahlreiche Fragen auf: Wird der Arbeitgeber zum Stromlieferanten und muss er für den Ladestrom EEG-Umlage und Stromsteuer abführen? Muss der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil versteuern? Kann der Arbeitnehmer seinen Lieferanten mitbringen? Bestehen Haftungsrisiken, wenn es zu Schäden beim Laden kommt? Welche Vorgaben sind bei Errichtung, Betrieb und Abrechnung zu beachten?
Im Rahmen des Workshops „Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber“ möchte das BEM-Mitgliedsunternehmen BBH Becker Büttner Held Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Zurverfügungstellen von Ladestrom am Arbeitsplatz umfassend erläutern und Handlungsoptionen für die praktische Umsetzung aufzeigen. Der Workshop richtet sich sowohl an private als auch an öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die entweder bereits Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz anbieten oder sich diesbezüglich noch in der Entscheidungsphase befinden. Nachdem der Workshop im vergangenen Jahr bereits erfolgreich an unterschiedlichen Standorten durchgeführt wurde, folgen aufgrund der großen Nachfrage zwei weitere Termine. Am 09. Juli 2015 in Berlin und am 26. Oktober 2015 in Köln.
Sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber setzen sich zunehmend damit auseinander, ihren Mitarbeitern Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Denn dem Laden von Elektrofahrzeugen im nicht öffentlichen Bereich wird zukünftig erhebliche Bedeutung zukommen. Für Arbeitgeber wirft das Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz zahlreiche Fragen auf: Wird der Arbeitgeber zum Stromlieferanten und muss er für den Ladestrom EEG-Umlage und Stromsteuer abführen? Muss der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil versteuern? Kann der Arbeitnehmer seinen Lieferanten mitbringen? Bestehen Haftungsrisiken, wenn es zu Schäden beim Laden kommt? Welche Vorgaben sind bei Errichtung, Betrieb und Abrechnung zu beachten?
Im Rahmen des Workshops „Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber“ möchte das BEM-Mitgliedsunternehmen BBH Becker Büttner Held Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Zurverfügungstellen von Ladestrom am Arbeitsplatz umfassend erläutern und Handlungsoptionen für die praktische Umsetzung aufzeigen. Der Workshop richtet sich sowohl an private als auch an öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die entweder bereits Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz anbieten oder sich diesbezüglich noch in der Entscheidungsphase befinden. Nachdem der Workshop im vergangenen Jahr bereits erfolgreich an unterschiedlichen Standorten durchgeführt wurde, folgen aufgrund der großen Nachfrage zwei weitere Termine. Am 09. Juli 2015 in Berlin und am 26. Oktober 2015 in Köln.
Sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber setzen sich zunehmend damit auseinander, ihren Mitarbeitern Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Denn dem Laden von Elektrofahrzeugen im nicht öffentlichen Bereich wird zukünftig erhebliche Bedeutung zukommen. Für Arbeitgeber wirft das Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz zahlreiche Fragen auf: Wird der Arbeitgeber zum Stromlieferanten und muss er für den Ladestrom EEG-Umlage und Stromsteuer abführen? Muss der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil versteuern? Kann der Arbeitnehmer seinen Lieferanten mitbringen? Bestehen Haftungsrisiken, wenn es zu Schäden beim Laden kommt? Welche Vorgaben sind bei Errichtung, Betrieb und Abrechnung zu beachten?
Im Rahmen des Workshops „Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber“ möchte das BEM-Mitgliedsunternehmen BBH Becker Büttner Held Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Zurverfügungstellen von Ladestrom am Arbeitsplatz umfassend erläutern und Handlungsoptionen für die praktische Umsetzung aufzeigen. Der Workshop richtet sich sowohl an private als auch an öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die entweder bereits Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz anbieten oder sich diesbezüglich noch in der Entscheidungsphase befinden. Nachdem der Workshop im vergangenen Jahr bereits erfolgreich an unterschiedlichen Standorten durchgeführt wurde, folgen aufgrund der großen Nachfrage zwei weitere Termine. Am 09. Juli 2015 in Berlin und am 26. Oktober 2015 in Köln.
Sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber setzen sich zunehmend damit auseinander, ihren Mitarbeitern Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Denn dem Laden von Elektrofahrzeugen im nicht öffentlichen Bereich wird zukünftig erhebliche Bedeutung zukommen. Für Arbeitgeber wirft das Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz zahlreiche Fragen auf: Wird der Arbeitgeber zum Stromlieferanten und muss er für den Ladestrom EEG-Umlage und Stromsteuer abführen? Muss der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil versteuern? Kann der Arbeitnehmer seinen Lieferanten mitbringen? Bestehen Haftungsrisiken, wenn es zu Schäden beim Laden kommt? Welche Vorgaben sind bei Errichtung, Betrieb und Abrechnung zu beachten?
Im Rahmen des Workshops „Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber“ möchte das BEM-Mitgliedsunternehmen BBH Becker Büttner Held Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Zurverfügungstellen von Ladestrom am Arbeitsplatz umfassend erläutern und Handlungsoptionen für die praktische Umsetzung aufzeigen. Der Workshop richtet sich sowohl an private als auch an öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die entweder bereits Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz anbieten oder sich diesbezüglich noch in der Entscheidungsphase befinden. Nachdem der Workshop im vergangenen Jahr bereits in Berlin und Köln durchgeführt wurde, folgen aufgrund der großen Nachfrage nun die Standorte München (05. März), Hamburg (14. April) und Stuttgart (20. April). Weitere Informationen rund um die Termine, Kosten und Anmeldeformalitäten finden Sie hier.
Die Vorbereitungen zur EMV 2015 sind in vollem Gange: vom 24. bis 26. März 2015 trifft sich die EMV-Branche in Stuttgart. Die Fachbesucher erwartet zusätzlich zur Messe ein breitgefächertes Rahmenprogramm. So werden beispielsweise kostenlose Präsentationen und Fachdiskussionen auf dem Messeforum geboten, die dem Besucher die Möglichkeit geben, sich im Detail über Neuheiten und Entwicklungen der Branche zu informieren.
Auf den parallel zur Messe stattfindenden Workshops stehen vielfältige Themen zur EMV auf dem Programm. Diese bilden die Grundlage für weiterführende Diskussionen über die Elektromagnetische Verträglichkeit. Eine weitere Besonderheit stellt die kostenlose Teilnahme am Plenarvortrag dar. Der Besuch der EMV Messe 2015 ist für registrierte Fachbesucher kostenfrei. Workshop-Teilnehmer profitieren bis zum 09. Februar 2015 von Frühbucherpreisen. Weitere Informationen zur Messe und den Workshops finden Sie hier.
Erstmals bietet der Bundesverband Erneuerbare Energie mit freundlicher Unterstützung vom Bundesverband eMobilität am Tag des traditionellen Neujahrsempfangs ein Programm speziell für Unternehmer der Erneuerbaren-Branche an. Der BEE-Unternehmertag am 14. Januar 2015 steht unter dem Motto „Innovation und Unternehmertum in schwierigen Zeiten“. In Workshops regen aktuelle Erfahrungsberichte aus Mittelstand und Industrie dazu an, neue Geschäftsmodelle zu diskutieren und Best Practices auszutauschen. Die thematische Bandbreite reicht dabei von Ausschreibungen über Direktvermarktung bis hin zu Personalmanagement.
Neben Diskussionen und Workshops gibt es auf einem „Marktplatz“ Gelegenheit zu Einzelgesprächen und zur Vernetzung. Ab 18.00 Uhr lädt der BEE dann zum Neujahrsempfang, bei dem Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Festrednerin sprechen wird. Die Teilnahme am BEE-Unternehmertag kostet 220 Euro, ein Kombiticket für Unternehmertag und Neujahrsempfang 380 Euro (inkl. Mehrwertsteuer). Für BEM-Mitglieder haben wir im Rahmen unserer Kooperation ein begrenztes Kontingent an Freikarten zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie hierfür Juliane Girke (juliane.girke@bem-ev.de) in der BEM-Hauptgeschäftsstelle. Weitere Informationen zu beiden Veranstaltungen finden Sie hier.
Der nächste ECOMOBIL Workshop findet am 12. November 2014 zum sechsten Mal bei der Messe Offenburg statt. Im Fokus der Veranstaltung werden die unterschiedlichen Aspekte der Elektromobilität stehen. Die fachliche Leitung sowie die Gestaltung des Kongressprogrammes erfolgt durch die e-mobil BW GmbH.
Kommunen, Zulieferer, Fahrzeuganbieter sowie Consultants die im Bereich Stadt- und Verkehrsplanung sowie Elektromobilität aktiv sind oder sich engagieren möchten, können den ECOMOBIL Workshop gezielt nutzen, um ihre Erkenntnisse und Fragestellungen zu diskutieren. Bereits 2013 profitierten 147 Kongressteilnehmer aus ganz Deutschland, Österreich, Frankreich und der Schweiz von der Veranstaltung als Impulsgeber für Ideen und Kooperationen. Nutzen auch Sie die ECOMOBIL als Plattform, um über Innovationen, zukunftsweisende Technologien sowie praxisorientierte Lösungen zu diskutieren. Neu in diesem Jahr ist, dass eFahrzeuge aller Art auf dem Geländer der Messe Offenburg getestet werden können. Weitere Informationen rund um die Veranstaltung finden Sie hier.
Vom 16. bis 20. September 2014 finden Schüler, Auszubildende, Lehrer und Beschäftigte des Kfz-Gewerbes vielfältige Informationen und Angebote zum Thema Aus- und Weiterbildung auf der Automechanika in Frankfurt. In der Galleria, dem gläsernen Kuppelbau zwischen Halle 8 und 9 haben diejenigen, die sich für einen Beruf im Kfz-Gewerbe interessieren, nicht nur die Möglichkeit, alles zu den einzelnen Berufen zu erfahren, sondern dürfen selbst „ran ans Auto“, beispielsweise an einer Karosse dengeln, ein Auto lackieren, schweißen, ausbeulen uvm.
In insgesamt elf Workshops, die sich an Mitarbeiter von Unfall-Instandsetzungsbetrieben, Kfz-Sachverständige sowie an Berufsschullehrer und Ausbilder überbetrieblicher Ausbildungsstätten richten, wird nahezu die komplette Prozesskette der Unfallschaden-Instandsetzung abgedeckt. Darunter auch ein dreistündiger Workshop für Arbeiten an Hochvolt-Systemen für Hybrid- und Elektroantriebe. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung möglich. Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Weiterbildungen sowie das Anmeldeformular sind im Internet finden Sie hier.
Vom 16. bis 20. September 2014 finden Schüler, Auszubildende, Lehrer und Beschäftigte des Kfz-Gewerbes vielfältige Informationen und Angebote zum Thema Aus- und Weiterbildung auf der Automechanika in Frankfurt. In der Galleria, dem gläsernen Kuppelbau zwischen Halle 8 und 9 haben diejenigen, die sich für einen Beruf im Kfz-Gewerbe interessieren, nicht nur die Möglichkeit, alles zu den einzelnen Berufen zu erfahren, sondern dürfen selbst „ran ans Auto“, beispielsweise an einer Karosse dengeln, ein Auto lackieren, schweißen, ausbeulen uvm.
In insgesamt elf Workshops, die sich an Mitarbeiter von Unfall-Instandsetzungsbetrieben, Kfz-Sachverständige sowie an Berufsschullehrer und Ausbilder überbetrieblicher Ausbildungsstätten richten, wird nahezu die komplette Prozesskette der Unfallschaden-Instandsetzung abgedeckt. Darunter auch ein dreistündiger Workshop für Arbeiten an Hochvolt-Systemen für Hybrid- und Elektroantriebe. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung möglich. Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Weiterbildungen sowie das Anmeldeformular sind im Internet finden Sie hier.
Am 23. Januar 2014 trafen sich die Netzwerk-Partner AGF, AKASOL, German E-Cars, INSTITUT NEUE MOBILITÄT, K+S, Linde Material Handling sowie TU Kaiserslautern zum zweiten Workshop des Projektes eMobil Untertage. Gastgeber war das BEM-Mitgliedsunternehmen AKASOL. Das Unternehmen fertigt an seinem Firmensitz in Darmstadt mit rund 60 Mitarbeitern Lithium-Ionen-Batteriesysteme für die Automobilindustrie, als stationäre Speicher für Erneuerbare-Energie-Systeme sowie den Schiffsbau.
Nach einer Führung durch die Batterie-Fertigung von AKASOL, stellten die Netzwerk-Partner die ersten Ergebnisse aus den verschiedenen Arbeitskreisen vor. “Wir sind sehr zufrieden mit dem aktuellen Projektverlauf. Nach dem heutigen Workshop haben wir gemeinsam konkrete Schritte für die nächste Projektphase festlegen können und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit”, so Klaus Bergerfurth, der das Projekt im Namen des Bundesverbands eMobilität koordiniert. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderte Projekt verfolgt das Ziel, den Personentransport untertage mittelfristig auf alternative Antriebe umzustellen. Dabei wird ein systemischer Ansatz verfolgt, in dem – neben dem Einsatz von Elektrofahrzeugen – ebenfalls die Ladeinfrastruktur sowie das Flottenmanagement untersucht werden. Weitere Informationen rund um das Projekt finden Sie hier.